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Fragen und Antworten Wie häufig sind Folgeschäden nach Corona-Impfungen? Das sind die ersten konkreten Zahlen

Corona-Demo gegen die Impfpflicht
Corona-Demo gegen die Impfpflicht in Düsseldorf
© Christoph Hardt/Geisler-Fotopres / Picture Alliance
Die Corona-Impfstoffe gelten als sehr sicher. Trotzdem warnen Impfgegner vehement vor Impfschäden. Aber wie oft treten solche nach der Immunisierung wirklich auf? Nun gibt es erste Zahlen. Sie sind beruhigend.

Noch nie, wirklich noch nie wurden so viele Menschen in so kurzer Zeit gegen eine bestimmte Krankheit geimpft wie es im Kampf gegen Covid-19 in den vergangenen Monaten geschehen ist. Weltweit wurden inzwischen laut Zahlen von Our World in Data mehr als 9,88 Milliarden Dosen verabreicht, allein in Deutschland sind es 162,1 Millionen. Durch die schiere Menge an Impfungen konnten auch sehr seltene Nebenwirkungen schnell entdeckt werden. Weiterhin aber schüren Impfgegner die Angst vor Folgeschäden. Nun liegen erste konkrete Daten zur Häufigkeit von Impfschäden vor. Spoiler: Sie sind sehr selten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wann spricht man von einem sogenannten Impfschaden?

Unter einem Impfschaden verstehe man, so steht es im Infektionsschutzgesetz, "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung", die zu einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung führt. Dauerhaft meint hierbei eine Dauer von mehr als sechs Monaten. Im Einzelfall, schreibt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), könnten sehr seltene Impfkomplikationen einen langen Zeitraum, gegebenenfalls Jahre, anhalten – "das ist aber die absolute Ausnahme". Das heißt im Umkehrschluss: Frühestens nach einem halben Jahr kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt. Ob oder ob nicht ein dauerhafter Impfschaden vorliegt, entscheiden die zuständigen Behörden anhand von Informationen, die sie zum jeweiligen Einzelfall einholen, beispielsweise in Form einer fachärztlichen Begutachtung. Eine solche Überprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen

Welche konkreten Zahlen zu Impfschäden kennt man bisher?

Bundesweit sind seit Beginn der Impfkampagne mehr als 1200 Anträge auf staatliche Entschädigung wegen vermeintlicher Schäden als Folge der Corona-Schutzimpfung gestellt worden. Bis zum 13.1. waren es 1219, bearbeitet waren bis dahin lediglich 54, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtete. In 18 Fällen wurde der Antrag bewilligt. 

Der Freistaat Bayern legte nun ebenfalls Zahlen vor. Demnach sei es in vier Fällen tatsächlich zu Schäden in Folge einer Impfung gekommen, wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mitteilte. Diese Fälle seien vom Freistaat als sogenannte Impfschäden anerkannt worden. Zudem seien drei weitere Anträge abgelehnt, zwei zurückgezogen worden. Allerdings: 263 Anträge waren Mitte Januar noch unbearbeitet, die Zahl der anerkannten Impfschäden könnte also noch ansteigen. Insgesamt wurden in Bayern seit Beginn der Impfkampagne etwa 25 Millionen Impfdosen verabreicht.

Die Daten verdeutlichen, wie selten Impfschäden sind. Die Zahl der bisher bestätigten Fälle entspricht lediglich 0,000016 Prozent. 

Wie viele Verdachtsfälle zu Impf-Folgeschäden bestätigen sich?

Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Der Impfstoffexperte und Infektiologe Herwig Kollaritsch sagte bezüglich der gestellten Anträge in Österreich gegenüber dem ORF, dass man aus der Vergangenheit wisse, dass etwa jeder zehnte Antrag positiv beschieden werde. Nimmt man die von der "NOZ" recherchierten Zahlen, kommt man auf eine andere Quote. Demnach wurde bisher ziemlich genau jeder dritte Antrag positiv beschieden. Allerdings sind auch noch nicht alle Anträge ausgewertet. 

Um welche Impfschäden handelt es sich?

Um welche Impfschäden es sich bei den Fällen handelt und wie schwer die Schäden sind, ist nicht bekannt. Die Behörde in Bayern verwies auf den Datenschutz.

Können Betroffene mit einer Entschädigung rechnen?

Ja. "Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz", so das RKI. Geregelt ist das im Infektionsschutzgesetz. Die Beweislast liegt allerdings bei den Betroffenen. Wird der Impfschaden anerkannt, wie im Fall der vier Bayern, steht den Geschädigten die Übernahme der Heil-und Krankenbehandlung sowie gegebenenfalls eine Grundrente zu. Je nach Schwere des Impfschadens beläuft sich diese auf 156 bis 811 Euro monatlich. Dazu können weitere Zahlungen kommen wie ein Ausgleich für entstandene berufliche Nachteile. Wie viel Entschädigung den Betroffenen mit anerkannten Impfschäden nach einer Corona-Impfung zugesprochen wurde, ist nicht bekannt.

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Was weiß man außerdem über sogenannte Impf-Langzeitschäden?

"Besorgte Bürgerinnen und Bürger verstehen unter Langzeitfolgen – häufig auch Spätfolgen genannt – Nebenwirkungen, die erst mit einer Verzögerung von vielen Monaten oder Jahren nach der Impfung auftreten. Diese Sorgen sind unberechtigt. Wir kennen solche sehr spät einsetzenden Nebenwirkungen von Impfstoffen nicht", so das PEI. Solche Fälle seien, das ist auch auf der Seite des RKI nachzulesen, "bei noch keiner Impfung beobachtet worden". Immunologe Carsten Watzl kommentierte die Debatte um Impf-Langzeitfolgen bereits im Oktober des vergangenen Jahres gegenüber der "Dpa" mit den Worten: "Das gibt es nicht, hat es noch nie gegeben und wird auch bei der Covid-19-Impfung nicht auftreten." (Die ausführliche Erklärung lesen Sie hier)

Wer überprüft die Sicherheit der Corona-Impfstoffe?

In Deutschland ist das PEI für die Überwachung der Sicherheit von Corona-Impfstoffen zuständig, das Institut sammelt Daten zu möglichen Nebenwirkungen. "Das Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen ist eine zentrale Säule für die Beurteilung der Sicherheit von Arzneimitteln", schreibt das Paul-Ehrlich-Institut auf seiner Seite. Dadurch könnten "neue Signale detektiert und das Nutzen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht werden". Nach derzeitigem Kenntnisstand seien schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten, so das PEI, "und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe". (Mehr dazu hier)

Quellen: Infektionsschutzgesetz, RKI, PEI, PEI 2RND, Tagesschau

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