Abtreibung: Urteil gegen Frauenärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch rechtskräftig Die Verurteilung der Gießener Frauenärztin Hänel zu einer Geldstrafe wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist rechtskräftig. Sie kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. |
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Die Verurteilung der Gießener Frauenärztin Hänel zu einer Geldstrafe wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist rechtskräftig. Sie kündigte an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.