Beschluss von Union und SPD: Beschäftigte in Kitas, Schulen und Heimen müssen Impfstatus offenlegen Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen? Diese Frage wurde breit diskutiert – jetzt gibt es eine Antwort. Eine allgemeine Impfauskunftspflicht soll es nicht geben. Allerdings müssen Beschäftigte in sensiblen Bereichen nun ihren Status offenlegen. |
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Sollen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen? Diese Frage wurde breit diskutiert – jetzt gibt es eine Antwort. Eine allgemeine Impfauskunftspflicht soll es nicht geben. Allerdings müssen Beschäftigte in sensiblen Bereichen nun ihren Status offenlegen.