Frist bis Mitte März: Kliniken sehen noch keine vermehrten Kündigungen wegen Impfpflicht – Pflegerat rechnet aber damit Bis 15. März müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Die Branche befürchtet deshalb einen personellen Aderlass. Anzeichen dafür gibt es aber offenbar bislang nicht. |

Bis 15. März müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen. Die Branche befürchtet deshalb einen personellen Aderlass. Anzeichen dafür gibt es aber offenbar bislang nicht.