Coronavirus: "Anordnung der Absonderung": Behörden-Bescheid zeigt, was Betroffene in Quarantäne tun müssen Häusliche Quarantäne für 14 Tage – wer im Verdacht steht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, kann sich auf zwei Wochen gepflegten Müßiggang einstellen, muss aber auch eine Reihe von Pflichten erfüllen. Das zeigt ein Bescheid der Behörden. |

Häusliche Quarantäne für 14 Tage – wer im Verdacht steht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, kann sich auf zwei Wochen gepflegten Müßiggang einstellen, muss aber auch eine Reihe von Pflichten erfüllen. Das zeigt ein Bescheid der Behörden.